Ausstellung eines erkennungsdienstlichen Nachweises
Einleitung
Der erkennungsdienstliche Nachweis wird entweder direkt von den Polizeibehörden des Wohnortes in Marokko oder über die Konsulate angefordert. Er dient der Ermittlung der gerichtlichen Situation der betreffenden Person, wie z.B. der Feststellung von Vorstrafen.
Die Geltungsdauer des erkennungs-dienstlichen Nachweises beträgt 3 Monate.
Erforderliche Dokumente
- konsularische Registrierung;
- Kopie der CNIE der betreffenden Person;
- für Minderjährige und Personen mit Vormund: Bei Abholung durch den Vater, die Mutter oder den gesetzlichen Vormund muss ein Personalausweis vorgelegt werden
- gegebenenfalls ausgestellte Vollmacht.
Verfahren
Im Ausland wird der Antrag bei den Konsulaten gestellt und von dort nach Marokko (DGSN) übermittelt. Die Konsulate sind auch für die Übergabe des erkennungs-dienstlichen Nachweises an die betreffende Person zuständig, sobald dieser aus Marokko übermittelt worden ist.
Bei Antrag wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt, die bei der Abholung vorzulegen ist.