Endgültige Rückkehr nach Marokko
Einleitung
Bei ihrer endgültigen Rückkehr nach Marokko werden den Auslandsmarokkanern für ihre persönlichen Gegenstände Zollerleichterungen für einen Umzug pro Familie gewährt.
Die Einfuhr des Mobiliars und der Wohnsitzwechsel müssen gleichzeitig erfolgen, alle Gegenstände und der Hausrat müssen zeitgleich eingeführt werden
Erfolgt der Umzug jedoch in zwei (2) Teilen, kann dies genehmigt werden, sofern:
- Sämtliche Gegenstände in einer Inventarliste aufgeführt sind, die zum Zeitpunkt des ersten Einfuhrvorgangs hinterlegt werden muss;
- Beide Einfuhrvorgänge von derselben Zollstelle innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Datum der von den Konsulardienststellen ausgestellten Bescheinigung über den Wohnsitzwechsel durchgeführt werden.
Erforderliche Dokumente
- Bescheinigung über den Wechsel bzw. die Auflösung des Wohnsitzes, ausgestellt von den zuständigen Behörden des Gastlandes, oder, falls das Gastland ein solches Dokument nicht ausstellt, eine beglaubigte eidesstattliche Erklärung vor einer marokkanischen Konsulardienststelle.
- Ausführliches, datiertes und vom Betroffenen unterschriebenes Verzeichnis des persönlichen Umzugsguts.
- Für im Ausland ansässige Marokkaner, die die Ausübung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit nachweisen: ausführliche, datierte und vom Betroffenen unterschriebene Liste der verwendeten Arbeitsmaterialien und Werkzeuge.
Gebühren
Verknüpfte Leistungen
Vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen in Marokko
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Gewährung von 90 % Ermäßigung bei der Verzollung eines Kraftfahrzeugs
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Alterungsabschlag für Fahrzeuge
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Konsularische registrierung
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Konsularische Meldebescheinigung
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Erstausstellung der CNIE
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Verlängerung der CNIE
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Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
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Ausstellung eines biometrischen Reisepasses in Marokko für im Ausland ansässige Marokkaner
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