Gebühren

 

Konsularische Dienstleistungen führen zur Erhebung von Gebühren und Kosten für Rechtshandlungen und Formalitäten, die gemäß den  geltenden Vorschriften. in Landeswährung zu entrichten sind.

Die Höhe der Gebühren wird vom Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit und vom Finanzminister gemeinsam festgelegt.

Die geltenden Gebühren und Wechselkurse werden regelmäßig aktualisiert und in den Warteräumen der Konsulate ausgehängt. 

GELTENDE VORSCHRIFTEN FÜR GEBÜHREN:  
  • Verordnung Nr. 2-00-362 vom 28. Juni 2000 über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung  Nr. 2-70-646 vom 30. Dezember 1972 über Gebühren;   
  • Gemeinsamer Erlass des Ministers für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit und des Ministers für Wirtschaft und Finanzen Nr. 799-00 vom 28. Juni 2000 zur Festsetzung der Gebühren;  
  • Verordnung Nr. 2-04-790 vom 24. Dezember 2004 über die Vergütung der Leistungen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit für Rechtshandlungen und Formalitäten von diplomatischen Vertretern und Konsuln im Ausland;   
  • Gemeinsamer Erlass des Ministers für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit und des Ministers für Finanzen und Privatisierung Nr. 807-05 vom 6. April 2005 zur Festsetzung der Gebühren für Dienstleistungen, Rechtshandlungen und Formalitäten von diplomatischen Vertretern und Konsuln im Ausland;  
  • Gemeinsamer Erlass des Ministers für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit und des Ministers für Wirtschaft und Finanzen Nr. 799-00 vom 28. Juni 2000 zur Festsetzung der Gebühren.   

 

Gebührentabelle 
  ART DER RECHTSHANDLUNG ODER FORMALITÄT    Quittung  Gebühr Bearbeitungs-kosten   Summe in DH  
DH DH DH DH
 - REGISTRIERUNG
 Konsularische Registrierung  _ 60 10 70
 - CARTE NATIONALE D'IDENTITÉ ÉLECTRONIQUE 
 Ausstellung/Verlängerung der CNIE  75 30 _ 105
 erkennungsdienstlicher Nachweis   _ _ 30 30
- REISEPÄSSE
 Ausstellung/Verlängerung Reisepass   _ 800 60 860
 Ausstellung/Verlängerung Reisepass für Minderjährige unter 18   _ _ 60 60
 Erneuerung bei Verlust des Reisepasses  _ 1000 80 1080
 Erneuerung bei Verlust des Reisepasses für Minderjährige unter 18   _ _ 80 80
 Genehmigung des Ehegatten für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige  _ 50 10 60
 Meldung von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisepasses  _ 100 10 110
- PASSIERSCHEIN
 Passierschein _ 150 20 170
- PERSONENSTAND UND STAATSANGEHÖRIGKEIT 
 Ausstellung des Familienstammbuches   _ 150 20 170
 Eintragung, Vermerk der Geburtsurkunde  _ 30 _ 30
 Eintrag eines Sterbefalls    kostenlos
 Auszug aus der Geburts- oder Sterbeurkunde   _ 30 _ 30
 Vollständige Kopie der Geburts- oder Sterbeurkunde   _ 30 _ 30
 Individueller Personenstandsnachweis  _ 30 _ 30
 Annahme eines Kindes („Istilhaq“)  _ 100 10 110
 Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis  20 30 10 60
 Andere Urkunden   _ 30 _ 30
- RECHTSHANDLUNGEN VON ADOULEN
 Heiratsurkunde _ 300 30 330
 Niederschrift über das Scheitern der Schlichtung zwischen Ehegatten   _ 250 30 280
 Scheidungsvollmacht _ 300 30 330
 Annahme eines Kindes („Istilhaq“)  _ 100 10 110
 Heiratsvollmacht _ 200 20 220
 Vollmacht _ 200 20 220
 Konvertierung zum Islam   kostenlos
 Suche nach einer Urkunde im Konsulatsregister des aktuellen oder vergangenen Jahres   _ 80 10 90
 Für jedes weitere Jahr (maximal jedoch 300 DH)  _ 30 10 40
 Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung   _ 250 30 280
 Andere Urkunden   _ 150 20 170
ANFERTIGUNG VON KOPIEN UND ÜBERSETZUNGEN          
 Anfertigung einer Übersetzung in fremder Sprache 
 Bei mehr als 2 Seiten zusätzlich pro Seite 
_ 100
50
10
10
110
60
 Beglaubigte Kopie einer Niederschrift  
 Bei mehr als 2 Seiten zusätzlich pro Seite 
_ 100
50
10
10
110
60
 Andere beglaubigte oder geprüfte Kopien 
 Bei mehr als 2 Seiten zusätzlich pro Seite 
_ 100
50
10
10
110
60
 Anfertigung von:  
 - Beglaubigten Abschriften einer Heirats- oder Scheidungsurkunde;
 - Kopien von einer Kopie  
_  
250
20
 
20
10
 
270
 30
- LEGALISATION UND BEGLAUBIGUNG  
Legalisation einer Unterschrift der ausstellenden Behörde.
- Für das Hauptdokument und maximal zwei weitere Exemplare wird nur eine Gebühr erhoben 
- Darüber hinaus für jede zusätzliche Kopie 
_


50

40


10

10


60

50

 Legalisation einer privaten Unterschrift:          
   a) einer Heiratsvollmacht   _ 100 10 110
   b) einer Scheidungsvollmacht (Kholà) oder Erbausschlagung  _ 200 20 220
   c) einer Bevollmächtigung  _ 40 10 50
   d) eines anderen Dokuments oder seiner Übersetzung  _ 40 10 50
 Legalisation einer Unterschrift auf geschäftlichen Dokumenten:    
  a) auf der Bilanz ausländischer Unternehmen mit Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in Marokko  _ 250 30 280
  b) andere Legalisationen:  
      Original und 2 Kopien  
      pro zusätzlicher Kopie 
_

 

150
80

 
20
10
 
170
 90
 Datumsbescheinigung:    
  Auf Geschäfts- oder Vermögensdokumenten   _ 0,5/1000 _  
  In anderen Fällen   _ 100 _ 100
 - BESCHEINIGUNGEN UND NACHWEISE  
 Nachweis der konsularischen Registrierung   _ 60 10 70
 Lebensbescheinigung _ 50 10 60
 Lebensbescheinigung für Rentner   kostenlos
 Ledigkeitsbescheinigung _ 100 10 110
 Nichtwiederverheiratungsbescheinigung _ 50 10 60
 Ishad (der standesamtlichen Heiratsurkunde beizufügen)   _ 200 _ 200
 Ehebescheinigung _ 50 10 60
 Bescheinigung über im Ausland geltendes Recht:  
 - Erste Seite 
 - Jede folgende Seite
_  
150
80
 
20
10
 
170
90
 - EINREISEVISA FÜR MAROKKO  
 Transitvisa (maximal 72 Stunden)   _ 150 20 170
 Aufenthaltsvisa: maximal 3 Monate und nur eine Einreise  _ 200 20 220
 Aufenthaltsvisa: maximal 3 Monate und zwei Einreisen  _ 300 30 330

 

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