Einleitung

Einleitung

Die marokkanischen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Marokko schreiben vor, dass jeder Ausländer, der nach Marokko einreisen möchte, im Besitz eines Reisepasses oder eines anderen gültigen Dokuments sein muss, das von dem Staat, dessen Staatsangehöriger er ist, ausgestellt worden ist und vom marokkanischen Staat als Reisedokument anerkannt wird (Gesetz Nr. 02-03 vom 11. November 2003). 
Das Visum ist eine von der zuständigen marokkanischen Behörde ausgestellte Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für einen begrenzten Zeitraum auf marokkanischem Hoheitsgebiet. Sie wird durch die Anbringung eines speziellen und gesicherten "Visum"-Aufklebers sichtbar gemacht. 
Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von einem Tag bis zu drei Monaten oder ausnahmsweise einem Jahr und erlaubt, je nach Fall, eine, zwei oder mehrere Einreisen. 
Der Besitz eines Visums verleiht jedoch kein unwiderrufliches Einreiserecht. Die bei der Überprüfung eines Reisepasses oder Reisedokuments durchgeführte Kontrolle kann gemäß dem Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Marokko auch die Unterhaltsmittel und die Gründe für die Einreise der betroffenen Person nach Marokko sowie Rückreisegarantien umfassen. 
Es obliegt der zuständigen, das Visum erteilenden Behörde, die Dauer des Aufenthalts und die Gültigkeit des Visums entsprechend dem Profil des Antragstellers, der Art und Kategorie des beantragten Visums und der Anzahl der Einreisen festzulegen.

Die zuständigen Behörden stellen vier Arten von Einreisevisa für Marokko aus: 
1.    Kurzzeit-Visum  

Mit einem Kurzzeit-Visum kann ein Ausländer aus anderen Gründen als der Einwanderung, für einen kurzen ununterbrochenen Aufenthalt oder - bei mehrfacher Einreise - für mehrere kurze Aufenthalte in das Hoheitsgebiet Marokkos einreisen. 
Die zulässige Dauer jedes Aufenthaltes liegt zwischen einem und neunzig Tagen. 

2.    Langzeit-Visum 

Ein Langzeitvisum, das länger als drei Monate gültig ist, gestattet mehrere Einreisen und wird von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Marokkos nach vorheriger Rücksprache mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit erteilt. 
Die Gültigkeitsdauer dieses Visums darf ein Jahr nicht überschreiten, die zulässige Dauer jedes Aufenthaltes liegt zwischen einem und 90 Tagen. 
Ausländer, die im Besitz eines Langzeitvisums sind und sich länger als drei Monate auf marokkanischem Hoheitsgebiet aufhalten möchten, müssen bei den zuständigen Dienststellen der „Direction Générale de la Sûreté Nationale“ die Ausstellung einer Registrierungskarte beantragen. 

3.    Transitvisum  

Das Transitvisum berechtigt einen Ausländer, der in einen Drittstaat reist, durch das Hoheitsgebiet Marokkos zu reisen. Dieses Visum kann für ein oder zwei Durchreisen ausgestellt werden, wobei die Aufenthaltsdauer jedes Transits 72 Stunden nicht überschreiten darf.  

4.    An der Grenze ausgestelltes Visum    

Ausnahmsweise können die Sicherheitsbehörden Kurzaufenthalts- und Transitvisa an den Grenzübergangsstellen ausstellen. 
Bei Ländern, in denen Marokko keine Vertretung hat, sind die Anträge an die in diesem Land akkreditierte diplomatische Vertretung oder an die Honorarkonsuln zu richten. In Ermangelung solcher Vertretungen sind die Anträge direkt an das marokkanische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, Abteilung für konsularische und soziale Angelegenheiten - Rabat  (visa@maec.gov.ma) zu richten. In diesen Fällen wird das Visum am Flughafen hinterlegt. 


Wichtige Anmerkung

Wichtige Anmerkung

Gemäß den geltenden Bestimmungen ist eine Änderung der bereits ausgestellten Visumart nicht mehr zulässig, sobald der Visuminhaber in das marokkanische Hoheitsgebiet eingereist ist. Ein neues Visum ist dann im Wohnsitzland des Betroffenen zu beantragen. 


Formulare

Formulare

Antragsformular für Einreisevisa nach Marokko

Bitte sorgfältig und in lateinischen Großbuchstaben ausfüllen. 
 
Das Formular kann auch in arabischer Sprache ausgefüllt werden, aber aus technischen Gründen müssen Nachname, Vorname, Abstammung und Geburtsort in lateinischen Buchstaben angegeben werden. 


Gebühren

Gebühren

Vgl. die geltenden Gebührensätze 

 

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Verknüpfte Leistungen

Länder, die marokkanischen Staatangehörigen an der Grenze ein Visum ausstellen Einsehen
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