Alterungsabschlag für Fahrzeuge
Einleitung
- Zum Zeitpunkt ihrer endgültigen Rückkehr nach Marokko erhalten im Ausland ansässige Marokkaner bei der Verzollung ihres Personenkraftwagens einen Alterungsabschlag von drei (3) Jahren gegenüber dem tatsächlichen Alter des importierten Fahrzeuges.
- Diese Zollerleichterung sieht einen Abschlag von bis zu 25% auf den Neuwert des Fahrzeugs bei der Verzollung vor.
Da der maximale Abschlag für die Verzollung von Kraftfahrzeugen 25% der Steuerbemessungs-grundlage beträgt, wird der Alterungsabschlag wie folgt gewährt:
- Bei einem neuwertigen Fahrzeug wird ein Abschlag von 3 Jahren, d.h. 25 %, gewährt;
- Bei einem 1 Jahr alten Fahrzeug wird ein Abschlag von 2 Jahren, d.h. 20%, gewährt;
- Bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug wird ein Abschlag von 1 Jahr, d.h. 10%, gewährt;
- Bei einem 3 Jahre alten oder älteren Fahrzeug wird kein Abschlag gewährt.
Anmerkung
Diese Vergünstigung wird nur einmal für einen Personenkraftwagen gewährt, der jünger als drei Jahre ist.
Sie gilt nicht für Pkw, die älter als drei (3) Jahre sind, sowie für Nutzfahrzeuge (Lieferwagen, Transporter oder Kleintransporter) und Motorräder.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „MRE“ unter : www.douane.gov.ma/
Verknüpfte Leistungen
Konsularische registrierung
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Konsularische Meldebescheinigung
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Erstausstellung der CNIE
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Verlängerung der CNIE
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Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
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Ausstellung eines biometrischen Reisepasses in Marokko für im Ausland ansässige Marokkaner
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Endgültige Rückkehr nach Marokko
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Vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen in Marokko
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Gewährung von 90 % Ermäßigung bei der Verzollung eines Kraftfahrzeugs
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