Bescheinigung über die Anerkennung der Staatsangehörigkeit
Einleitung
Die Bescheinigung über die Anerkennung der Staatsangehörigkeit wird von den Konsulaten nach Vorlage des marokkanischen Personalausweises ausgestellt.
Sie wird einzig zu dem Zweck ausgestellt, marokkanischen Staatsbürgern die Erledigung bestimmter dringender administrativer Angelegenheiten im Empfangsstaat zu erleichtern.
Sie ersetzt keinesfalls den Staatsangehörigkeitsausweis, der allein vom zuständigen marokkanischen Gericht erteilt wird.
Erforderliche Dokumente
- konsularische Registrierung;
- CNIE oder Reisepass;
- Familienbuch oder Personenstandsbuch.