Einleitung

Einleitung

Das Personenstandsblatt für Einzelpersonen wird von den Konsulaten an Personen ausgestellt, die an einem anderen Ort als ihrem Geburtsort ansässig sind. 
Das Personenstandsblatt für Einzelpersonen enthält die in den vorgelegten Personenstandsdokumenten verzeichneten Angaben. 
Die Gültigkeitsdauer des Personenstandsblattes für Einzelpersonen beträgt drei (3) Monate ab Ausfertigung. 

Das Personenstandsblatt für Einzelpersonen hat die gleiche Beweiskraft wie ein Auszug aus einer Geburtsurkunde und kann sie  außer in folgenden Fällen ersetzen :

  • Feststellung der marokkanischen Staatsangehörigkeit;
  • Ausstellung der CNIE; 
  • Feststellung der Personalien vor der Justiz. 

Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente

  • konsularische Registrierung; 
  • Familienbuch oder
  • früheres marokkanisches Personenstandsbuch oder 
  • früherer Auszug aus der Geburtsurkunde oder
  • frühere vollständige Abschrift der Geburtsurkunde; 
  • CNIE oder
  • ein Personaldokument des Antragstellers. 
     

Gebühren

Gebühren

 

Vgl. die geltenden Gebührensätze

Einzelheiten der Tarife einsehen


Verknüpfte Leistungen

Individuelle oder gemeinsame Lebensbescheinigung oder Personenstandsnachweis für Familien Einsehen
Vollständige Abschrift der Geburtsurkunde Einsehen
Auszug aus der Geburtsurkunde Einsehen

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