Marokkanischer Staatsangehörigkeitsausweis für Kinder einer marokkanischen Mutter und eines ausländischen Vaters
Einleitung
Jedes von einer marokkanischen Mutter geborene Kind, das seinen Status gemäß den neuen Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes legalisieren will, muss seine Geburt in das marokkanische Personenstandsregister eintragen lassen. Es bestehen zwei unterschiedliche Fälle:
- Geburt des Kindes vor dem 2. April 2007 (Datum der Veröffentlichung des Staatsangehörigkeitsgesetzes): Die Eintragung der Geburt in das marokkanische Personenstandsregister erfolgt durch Vorlage einer marokkanischen Staatsangehörigkeitsbescheinigung.
- Geburt des Kindes ab dem 2. April 2007 : Die Eintragung der Geburt erfolgt direkt bei den zuständigen Konsulaten, ohne dass eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss.
Erforderliche Dokumente
Für ein vor dem 2. April 2007 geborenes Kind:
- Ausweisdokument des Kindes (Personalausweis, Aufenthaltsbescheinigung, Reisepass, Auszug aus der Geburtsurkunde o.ä.)
- vollständige Abschrift der Geburtsurkunde des Kindes (Abstammung mütterlicherseits);
- vollständige Abschrift der Geburtsurkunde der marokkanischen Mutter, nicht älter als sechs (6) Monate;
- von den Konsulaten beglaubigte Kopie der CNIE der Mutter;
- zwei (2) Passfotos des Kindes;
- gegebenenfalls Kopie der Heiratsurkunde.
Verfahren
Der Antrag auf Ausstellung dieses Nachweises kann wie folgt gestellt werden:
- Direkt beim Staatsanwalt des Gerichts erster Instanz des letzten Wohnsitzes des Antragstellers in Marokko oder dem seines Geburtsortes oder, wenn dies nicht möglich ist, beim Staatsanwalt des Gerichts erster Instanz von Rabat;
- Oder über das Konsulat an das zuständige Gericht in Marokko.