Einleitung

Einleitung

Die Scheidung erfolgt vor den Gerichten des Empfangsstaates oder vor den zuständigen marokkanischen Gerichten. 

Jede von einem ausländischen Gericht ausgesprochene Scheidung, die finanzielle Auswirkungen hat oder der öffentlichen Ordnung entgegenstehende Bestimmungen enthält, muss über das Exequaturverfahren von einem marokkanischen Gericht anerkannt werden. 

Eine von einem marokkanischen Gericht ausgesprochene Scheidung wird von dem Empfangsstaat entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Übereinkommen anerkannt. 


Verknüpfte Leistungen

Scheidung in Marokko Einsehen
Von ausländischen Gerichten ausgesprochene Scheidungen Einsehen
Versuch der Aussöhnung der Ehegatten Einsehen
Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung Einsehen
Konsularische registrierung Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung Einsehen
Erstausstellung der CNIE Einsehen
Verlängerung der CNIE Einsehen

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