Versuch der Aussöhnung der Ehegatten
Einleitung
Halten sich beide Ehegatten in Marokko auf, bestellt das Gericht, bevor es die Scheidung genehmigt, die Ehegatten zu einem Aussöhnungstermin ein.
Andernfalls kann es die für ihren Aufenthaltsort im Ausland zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung beauftragen, den Aussöhnungstermin durchzuführen. Die Ehegatten werden dann vom Konsulat zu diesem Termin einbestellt.
Erforderliche Dokumente
- konsularische Registrierung eines der beiden oder beider Ehegatten;
- CNIE oder Reisepässe der Betroffenen.
Gebühren
Verknüpfte Leistungen
Erklärung der gegenseitigen Scheidungseinwilligung
Einsehen
Scheidung in Marokko
Einsehen
Von ausländischen Gerichten ausgesprochene Scheidungen
Einsehen
Urkunde zur Auflösung der Ehe
Einsehen
Konsularische registrierung
Einsehen
Konsularische Meldebescheinigung
Einsehen
Erstausstellung der CNIE
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Verlängerung der CNIE
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