Beim zentralen Dienst des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit
Einleitung
Die dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit unterstellten Dienststellen für Legalisation sind berechtigt, die Unterschriften von Staatsbeamten, von dem Innenministerium (Walis und Gouverneure) und Justizministerium (Gerichtspräsidenten) unterstellten Behörden sowie von ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretern, die in Marokko akkreditiert sind und deren Unterschriftsproben bei ihnen hinterlegt sind, zu beglaubigen.
Sie können auch die von den im Ausland akkreditierten marokkanischen diplomatischen und konsularischen Vertretern geleisteten Unterschriften auf in Marokko vorzulegenden Urkunden beglaubigen.
Folgende Dienststellen für Legalisation stehen zur Verfügung:
- Rabat :Rue Tamasloht, Rabat-Hassan (für Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Spanien)
8, Rue de Tétouan, Rabat-Hassan (für andere Länder) - Tanger :44, Avenue Tarik Ibn Ziad, imm. Wafabank, Drissia, 1. Etage
- Nador :Haus Derdiz, Avenue Hassan II, 1. Etage
- Béni-Mellal : 33, Avenue Mohamed V 1er Étage.
- Agadir : Avenue Hassan II, Imm. Wafabank ,Hay Al inbiaat 1. Etage.